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Prinzessin Caroline verliert Streit mit Regenbogenpresse

07.02.2012 - 16:26 Uhr
Niederlage für Prinzessin Caroline von Monaco im Streit mit der
deutschen Regenbogenpresse: Der europäische
Menschenrechtsgerichtshof sieht in der Veröffentlichung eines
Urlaubsfotos von Caroline und ihrem Mann keine Verletzung der
Privatsphäre. (Archivfoto)
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Niederlage für Prinzessin Caroline von Monaco im Streit mit der deutschen Regenbogenpresse: Der europäische Menschenrechtsgerichtshof sieht in der Veröffentlichung eines Urlaubsfotos von Caroline und ihrem Mann keine Verletzung der Privatsphäre. (Archivfoto)

 © Valery Hache - AFP

Prinzessin Caroline von Monaco hat in ihrem Streit mit der deutschen Regenbogenpresse eine Niederlage erlitten. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof sah in der Veröffentlichung eines Urlaubsfotos, das Caroline und ihren Mann Ernst August 2002 im Skiurlaub zeigt, keine Verletzung der Privatsphäre. Auch in einem zweiten Urteil stärkten die Straßburger Richter die Rechte der Presse.

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Die Zeitschrift "Frau im Spiegel" hatte das Foto von der heute 55-Jährigen und ihrem Mann beim Urlaubsspaziergang im Schweizer Nobel-Skiort Sankt Moritz im Februar 2002 veröffentlicht. Das Bild begleitete einen Artikel über den schlechten Gesundheitszustand von Carolines Vater, Fürst Rainier, der 2005 starb.

Die Prinzessin und Ernst August von Hannover waren wegen des Fotos zunächst vor den Bundesgerichtshof gezogen. Dieser entschied 2007, dass die Erkrankung des Fürsten von allgemeinem Interesse sei und dass die Medien darüber berichten dürften, wie Rainiers Kinder ihre familiären Pflichten mit einem Urlaub vereinbaren.

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Eine Verfassungsbeschwerde Carolines gegen das Urteil wies das Bundesverfassungsgericht 2008 zurück. Daraufhin zogen die älteste Tochter von Fürst Rainier und ihr Mann vor den Menschenrechtsgerichtshof. Die Straßburger Richter gaben nun in einer einstimmigen Entscheidung der deutschen Justiz Recht. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Bundesgerichtshof den Informationswert des Fotos im Zusammenhang mit dem Artikel beurteilt habe. Es sei "nicht unangemessen" gewesen, die Erkrankung von Fürst Rainier als zeitgeschichtliches Ereignis einzustufen.

Außerdem könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. "Sie sind zweifellos Personen des öffentlichen Lebens", hieß es in der Begründung.

In einem ersten spektakulären Urteil zu Paparazzi-Fotos hatten die Straßburger Menschenrechtshüter Prinzessin Caroline 2004 Recht gegeben: Die Richter verurteilten die Bundesregierung, weil die deutsche Justiz die Veröffentlichung mehrerer Fotos, die die Prinzessin etwa beim Einkaufen zeigten, gebilligt hatte. Damals befand das Gericht, auch eine Person der Zeitgeschichte habe Anspruch auf Schutz der Privatsphäre. Die Bundesregierung musste der Prinzessin Schadenersatz zahlen.

In einem zweiten Urteil gaben die Straßburger Richter dem Axel-Springer-Verlag Recht. Dabei ging es um einstweilige Verfügungen, mit denen die deutsche Justiz die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über die Festnahme eines Schauspielers wegen Kokain-Besitzes eingeschränkt hatte. Die Menschenrechtshüter sahen darin eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit.

Der Schauspieler, der in einer Fernsehserie den Kommissar spielt, sei bekannt genug gewesen, um als Person des öffentlichen Lebens zu gelten, befanden die Richter. Deutschland wurde zu einer Schadenersatzzahlung von gut 17.000 Euro an den Springer-Verlag verurteilt.

"Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat der deutschen Rechtsprechung Einhalt geboten, die in den vergangenen Jahren immer öfter Medienberichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren gegen Prominente eingeschränkt hatte", erklärte der Leiter der Springer-Abteilung Verlagsrecht, Claas-Hendrik Soehring.

Quelle: 2012 AFP
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